Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, herzlich willkommen auf meiner Internetseite.
Das Landesverfassungsgericht hat dem Landtag in seiner Entscheidung vom 30.08.2010 aufgegeben, bis zum 31.05.2011 eine Änderung des Landeswahlgesetzes vorzunehmen und bis spätestens zum 30.09.2012 Neuwahlen herbeizuführen. Zur Begründung dieser Entscheidung führt das Gericht aus:
„Die festgestellten Verfassungsverstöße im Landeswahlgesetz führen zu mandatsrelevanten Wahlfehlern. Die Fehler sind so schwerwiegend, dass die Legislaturperiode zu beschränken und der Gesetzgeber zu verpflichten ist, zur Vorbereitung vorgezogener Neuwahlen unverzüglich ein verfassungskonformes Landeswahlrecht zu verabschieden.“
Ich werde versuchen dazu beizutragen, dass es möglichst schnell zu einer Umsetzung des Urteils kommt. Die kleinen Parteien haben ganz andere Interessen, als die großen. Das bedeutet, dass sich alle Parteien zusammenraufen müssen und auf einander zugehen müssen. Dies im Interesse aller Menschen in Schleswig-Holstein, denn ein Stillstand in der Politik können wir uns bei den vorhandenen Problemen im Land nicht leisten.
Es grüßt Sie ganz herzlich, Ihr Andreas Beran Landtagsabgeordneter
Diskussionsveranstaltung am 7.9.2010 um 19.30 Uhr in Norderstedt
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