Rede zum Bericht der Landesregierung Kinder- und Jugendbeteiligung
Sehr geehrter Landtagspräsident meine Damen und Herren,
seit 2003 sind die Gemeinden zwingend verpflichtet bei Planungen und Vorhaben, Kinder und Jugendliche in angemessener Weise zu beteiligen, wenn deren Interessen berührt werden.
Im Bundesdurchschnitt ist die Regelung in S-H die weitest reichende. In S-H ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eine Pflichtaufgabe der Kommunen.
Alle der 1.116 Gemeinden sind somit aufgefordert durch ein entsprechendes Beteiligungsverfahren Kinder und Jugendliche in ihre Vorhaben einzubeziehen.
Diese sollten die gemeinden nicht als ein Mehraufwand betrachten, denn Kinder und Jugendliche, die sich selbst als aktiv gestaltet erfahren, werden sich auch im Erwachsenenalter eher an der Gestaltung des Gemeinwesens beteiligen. Die Stärkung der Partizipation von Kinder und Jugendlichen steht damit im Kontext der weiteren Demokratisierung unserer Gesellschaft.
Laut Bericht der Landesregierung haben sich 856 der Gemeinden und Städte bei der Umfrage beteiligt.
In Prozenten mag diese Quote vielleicht ausreichend sein, um repräsentativ die Große Anfrage zu beantworten.
Jedoch möchte ich hinzufügen, dass alle Gemeinden und Städte auch per GO dazu verpflichtet sind in geeigneter Weise darzulegen, wie sie die Interessen berücksichtigt und die Beteiligung durchgeführt haben.
Somit sollte eine Abfrage keinen großen Mehraufwand bei den Gemeinden und Städten verursachen, wenn sie ihrer Pflicht nachgekommen sind den §47f Abs. 1 der Gemeindeordnung umzusetzen.
Auf Kommunaler Ebene haben wir die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in angemessener Form durch den § 47f Abs. 1 der GO geregelt.
Aufgabe der Landesregierung muss jetzt sein bei der Umsetzung genau hinzuschauen, um gegeben falls bei nicht Einhaltung auch von ihrem Recht der Sanktionen gebrauch zu machen.
Jedoch gibt es auf Landesebene auch noch einiges zu Tun.
Die klarste Form der Partizipation ist die Teilnahme an Wahlen.
Daher wird meine Fraktion in der nächsten Plenarsitzung einen Antrag zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre beantragen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich freue mich bereits jetzt über eine konstruktive Diskussion mit Ihnen.
Vielen dank für ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Landtagspräsident meine Damen und Herren,
seit 2003 sind die Gemeinden zwingend verpflichtet bei Planungen und Vorhaben, Kinder und Jugendliche in angemessener Weise zu beteiligen, wenn deren Interessen berührt werden.
Im Bundesdurchschnitt ist die Regelung in S-H die weitest reichende. In S-H ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eine Pflichtaufgabe der Kommunen.
Alle der 1.116 Gemeinden sind somit aufgefordert durch ein entsprechendes Beteiligungsverfahren Kinder und Jugendliche in ihre Vorhaben einzubeziehen.
Diese sollten die gemeinden nicht als ein Mehraufwand betrachten, denn Kinder und Jugendliche, die sich selbst als aktiv gestaltet erfahren, werden sich auch im Erwachsenenalter eher an der Gestaltung des Gemeinwesens beteiligen. Die Stärkung der Partizipation von Kinder und Jugendlichen steht damit im Kontext der weiteren Demokratisierung unserer Gesellschaft.
Laut Bericht der Landesregierung haben sich 856 der Gemeinden und Städte bei der Umfrage beteiligt.
In Prozenten mag diese Quote vielleicht ausreichend sein, um repräsentativ die Große Anfrage zu beantworten.
Jedoch möchte ich hinzufügen, dass alle Gemeinden und Städte auch per GO dazu verpflichtet sind in geeigneter Weise darzulegen, wie sie die Interessen berücksichtigt und die Beteiligung durchgeführt haben.
Somit sollte eine Abfrage keinen großen Mehraufwand bei den Gemeinden und Städten verursachen, wenn sie ihrer Pflicht nachgekommen sind den §47f Abs. 1 der Gemeindeordnung umzusetzen.
Auf Kommunaler Ebene haben wir die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in angemessener Form durch den § 47f Abs. 1 der GO geregelt.
Aufgabe der Landesregierung muss jetzt sein bei der Umsetzung genau hinzuschauen, um gegeben falls bei nicht Einhaltung auch von ihrem Recht der Sanktionen gebrauch zu machen.
Jedoch gibt es auf Landesebene auch noch einiges zu Tun.
Die klarste Form der Partizipation ist die Teilnahme an Wahlen.
Daher wird meine Fraktion in der nächsten Plenarsitzung einen Antrag zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre beantragen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich freue mich bereits jetzt über eine konstruktive Diskussion mit Ihnen.
Vielen dank für ihre Aufmerksamkeit.
Homepage: Serpil Midyatli, MdL
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